Tarife und Finanzierung
Die Kosten für einen Heimaufenthalt setzen sich in allen Alters- und Pflegeheimen aus folgenden Teilen zusammen: Pensionspreis, Pflegekosten, Betreuungspauschale und individuelle Auslagen der Bewohnerinnen und Bewohner.
Pension
Der Pensionspreise der Sihlsana ist durch die ältere Infrastruktur unseres Zentrums relativ günstig. Die Preise werden vom Verwaltungsrat festgesetzt und sind Bestandteil des Pensionsvertrags.
Im Pensionspreis inbegriffen sind:
- Zimmermiete, inkl. Wasser, Strom, Heizung
- Pflegebett mit Nachttisch
- Drei Hauptmahlzeiten plus Zwischenverpflegung inklusive Mineralwasser
- Zimmerservice bei ärztlichem Attest
- Waschen und bügeln der persönlichen Kleider
- Frottier- und Bettwäsche
- Reinigung der gesamten Infrastruktur
Nicht inbegriffen sind:
- Telefon- und Fernsehanschluss
- Konsumation ausserhalb der Mahlzeiten
- Gästeverpflegung
- Coiffeur, Fusspflege
- Flickdienst
- Reparaturen an Gegenständen der Bewohnenden
- Medikamente
- Pflegematerial
- Miete Hilfsmittel
- Begleitung durch unser Personal zu externen Terminen
- Aufwändige Personen-Suchaktionen
Pflegekosten
Die Pflegekosten richten sich nach den ärztlich verordneten Pflegeleistungen. Die Finanzierung der Pflegekosten ist gesetzlich geregelt (Krankenversicherungsgesetz). Die Krankenversicherung, die Wohngemeinde und der Leistungsempfänger bezahlen je einen Teil der Kosten. Der Anteil der Eigenleistung ist abhängig von der BESA-Einstufung und dementsprechend von Person zu Person unterschiedlich, beträgt jedoch maximal Fr. 23.– pro Tag.
Die Betreuungspauschale umfasst Leistungen, welche im BESA-System nicht als Pflegeleistung abgebildet sind. Darunter fällt die 24 Stundenpräsenz des Personals, Aktivierung- und Alltagsgestaltung, Veranstaltungen. Die Betreuungspauschale ist verbindlicher Bestandteil vom Pensionsvertrag und werden vom Leistungsempfänger übernommen.
Bei Bewohnenden mit einer ärzlilch diagnostizierten Demenz wird ein Zuschlag von Fr. 25.– pro Pflegetag erhoben.
Finanzielle Unterstützung
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV helfen dort, wo die Renten das Vermögen einer Person die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie gehören zum sozialen Fundament unseres Staates.
Sind ihre Auslagen höher als die Einnahmen und ihr Vermögen unter Fr. 100’000.– (Einzelpersonen) oder Fr. 200’000.– (Ehepaare) könnte ein Anspruch auf Ergänzungsleistung bestehen.
Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an Ihre Wohngemeinde, wenn ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Die Bearbeitung des Antrages bei der Gemeinde kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.svazuerich/ergaenzungsleistungen.ch
Hilflosen-Entschädigung
Eine Person hat Anspruch auf Hilflosen-Entschädigung, wenn sie dauernd auf Hilfe und Unterstützung in den alltäglichen Lebensverrichtungen angewiesen ist, und die Unterstützung seit einem Jahr bestehend ist.
Die Hilflosen-Entschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Die Anmeldung wird per Formular an die AHV/IV Stelle des Wohnkantons gemacht. Die Formulare können online bezogen und ausgefüllt werden:
Professionelle Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei verschiedenen Organisationen:
- Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter, Stadt Adliswil: Tel. 044 711 78 38
- AHV / IV Stelle Kanton Zürich: Tel. 044 448 50 00 oder svazurich.ch
- Pro Senectute Kanton Zürich: 058 451 50 00 oder www.prosenectute.ch
- Büro Spitex: Tel 0848 000 161 oder buero-spitex.ch
Für Bewohner und Bewohnerinnen der Sihlsana nehmen wir uns gerne Zeit für Beratung und Unterstützung.
Sollten sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden sie sich bitte an die Eintrittskoordination unter der Nummer 044 711 97 02 oder fragen Sie am Empfang.